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Verkehrsbezeichnung
Die Verkehrsbezeichnung bei Lebensmitteln in Fertigpackungen ist entweder die gesetzlich festgelegte Bezeichnung oder - beim Fehlen einer solchen - die allgemein übliche Bezeichnung. Fehlt auch diese, muss eine Beschreibung des Lebensmittels erfolgen, die seine wesentliche Eigenart erkennen lässt. Nicht korrekte Bezeichnungen stellen eine Irreführung des Verbrauchers dar.
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