(ife-RI). Nach den verschiedenen Gipfeln und EU- Ratssitzungen, die sich mit der Krise am Milchmarkt befasst haben, soll unter anderem nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage der Milcherzeuger durch die Überprüfung der Vertragsbeziehungen mit den Molkereien gesucht werden. Auch ist in der Fachpresse in den vergangenen Monaten auf die in Frankreich geschlossene Vereinbarung zwischen den Verbänden hingewiesen worden, teilweise wurde ihr Vorbildcharakter zugeschrieben.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht hat das Bundeskartellamt zu den vielfach disku-tierten Vorschlägen Stellung bezogen, die eine Steuerung des Milchmarktes durch Mindestpreise oder eine solche Anpassung des Angebots an die Nachfrage vorsehen, dass ein erwünschtes Preis-niveau erzielt wird. Am Anfang des erwähnten Berichtes wurde auf die Genehmigung verschiedener Fusionsvorhaben in der Milchwirtschaft (darunter Nordmilch-Pommernmilch), hingewiesen und diese wurden damit begründet, dass in keinem der genannten Fälle mit einer wettbewerbs-schädlichen Marktposition zu rechnen sei. Weiterhin führte die Behörde aus, dass einheitliche Lieferverträge mit allgemeinverbindlichen Preisindexierungen als Preisabsprachen anzusehen seien, und Preisabsprachen müssen gar nicht erst verboten werden, sie sind es per se. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass das Marktstrukturgesetz rechtliche Möglichkeiten zur Kooperation und Angebotsbündelung biete, die auch Preisempfehlungen zuließen. Als solche können auch die in Frankreich und Spanien geschlossenen Vereinbarungen betrachtet werden, solange sie nicht allgemeinverbindlich sind.
Die Vereinbarung in Frankreich
Die Vereinbarung vom 31. März 2009 in Frankreich heißt im Originalwortlaut "accord", also Übereinstimmung, was im deutschen Sprachgebrauch und vermutlich auch im Französischen relativ unverbindlich ist. Insofern muss es verwundern, dass dem in Deutschland so viel Beachtung geschenkt wird und dass vielfach der Eindruck vorherrscht, damit sei ein Rahmen geschaffen worden, durch den die Situation wesentlich verbessert werden könne. Mit dieser Vereinbarung wurde lediglich die Lücke gefüllt, die durch das Zerbrechen der früheren Vereinbarung über die Milchpreisbildung zwischen den Molkereiverbänden FNCL und FNIL (genossenschaftliche und private Milchverarbeiter) und dem nationalen Erzeugerverband FNPL entstanden war. Diese frühere Vereinbarung war dem bayerischen Erzeugerorientierungspreis (EOP) recht ähnlich. Das Bedürfnis zu einer solchen Verfahrensweise war auch durch die Tatsache entstanden, dass in Frankreich, ähnlich wie in Bayern, ein geringerer Anteil der Milch durch genossenschaftliche Molkereien verarbeitet wird als in andern Gebieten Deutschlands und Europas. Dass sie in Frankreich und Bayern nach vielen Jahren dann doch zerbrachen, nachdem sie, wenn auch oft nicht mit voller Überzeugung der Beteiligten, akzeptiert worden waren, lag am Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellen, die als Schmerzgrenzen angesehen wurden. Im übrigen war am Ende der früheren Vereinbarung in Frankreich auch die dortige Wettbewerbsbehörde beteiligt, die diese Verfahrensweise teilweise als wettbewerbswidrig bezeichnet hatte. Diese kartell-rechtliche Prüfung war u.a. auch ein Ergebnis der Hochpreisphase von 2007 und 2008. Damals hatte sich die französische Regierung kurz nach dem Amtsantritt von Präsident Sarkozy gegen die kräftigen Preiserhöhungen für Lebensmittel gestemmt, und dies insofern mit einem gewissen Erfolg: So stiegen die Preise z.B. für Milchprodukte erheblich später als anderswo in Europa. Die Milcherzeuger mussten länger auf höhere Preise warten, später setzten sich dann die Preissenkungen ebenfalls nur mit Verzögerung durch(Entsprechend haben Milcherzeuger in Frankreich ebenfalls ein Jahr später gestreikt). Nun hat sich in Teilen der französischen Öffentlichkeit die Meinung geändert. Man denkt über Ausnahmeregelung in der Kartellgesetzgebung nach, womit der Vereinbarung vom Frühjahr mehr Wirkung verschafft werden könnte.
Indexbildung, Branchenvereinbarung und Preiserwartung
Diese Vereinbarung in Frankreich enthält drei Elemente: Das erste ist die Berechnung von Indizes über Markttrends in den Wichtigsten Verwertungen. Diese Indizes, die anhand von Marktpreisveränderungen berechnet werden, sollen vierteljährlich ab 2010 veröffentlicht werden. Auch in Frankreich wird mittlerweile über die Hälfte der angelieferten Milch zu Industrie-produkten oder Handelsmarken verarbeitet. Die Verarbeitung zu Markenprodukten bzw. Spezialitäten ist zu einem hohen Anteil schon in Händen der großen Molkereien konzentriert. Wo sie das nicht ist, haben die kleinen Unternehmen Kostennachteile, die es nur selten zulassen, dass sie deutlich über dem Durchschnitt liegende Milchpreise an die Lieferanten zahlen können. Und Markenartikler sind hinsichtlich der Milchpreisbildung zumeist nur bereit, Preise zu bezahlen, die ihnen ein ausreichendes Angebot an Rohstoff sichern, aber nicht mehr.
Das zweite Element beinhaltet die Absicht zum Abschluss einer Branchenvereinbarung bis zum 15. September 2009. Diese soll die Mechanismen zur Erzeugerpreisfestsetzung unter Einbeziehung der oben erwähnten Indizes oder einer anderen, zwischen den Parteien zu verhandelnden Formel enthält. Vorgesehen ist dabei eine Klausel, die die Vertragsparteien vor ungewöhnlich niedrigen oder ungewöhnlich hohen Preisen schützt. Die zwischen Molkereien und Erzeugern abzuschließenden Verträge umfassen auch Details hinsichtlich der Anlieferungsmengen und der Preise für die Erzeuger. Kommt die Branchenvereinbarung bis Ende 2009 nicht zustande, gilt das Übereinkommensprotokoll nicht mehr. Offensichtlich hat man sich vom Prinzip Hoffnung in der Erwartung leiten lassen, dass 2010 das Schlimmste der gegenwärtigen Krise überwunden ist und damit die noch zu schließenden Vereinbarungen auch konsensfähig sein werden. Die angestrebte Allgemeinverbindlichkeit mag nach französischen Wettbewerbsregeln vielleicht angehen, wäre in Deutschland aus der Sicht des Kartellamtes zumindest bedenklich.
Der dritte Teil enthält eine Erwartung für das Jahr 2009: Danach wurde vom C.N.I.E.L. (das französische Zentrum für Milchmarktinformationen) eine Verwertung der Milch zwischen 262 und 280€ je 1000 Liter für Milch mit 38 Gramm Fett (ca. 25,4 – 27,2ct/kg bei 3,7% Fett fest-gestellt. Diese Einschätzung vom vergangenen Frühjahr schien sehr optimistisch zu sein, sie könnte aber durch die jüngste Erholung des Marktes tatsächlich Realität werden. Damit hätten im Jahresdurchschnitt die gezahlten Preise den erwähnten Verwertungserwartungen entsprochen. Doch ist fraglich, ob es die Verwertungen selbst tatsächlich geschafft haben, was nichts anderes heißt, dass in Frankreich vielfach mehr an die Erzeuger gezahlt wurde, als der Markt hergibt. Bisher hat es noch keine Information darüber gegeben, dass es bis zum 15. September in Frankreich zu der angestrebten Branchenvereinbarung gekommen ist. Sollte sich die zurzeit eingetretene Markterholung nur als kurzfristige Schwankung erweisen, kann auch die Übereinkunft zwischen den Verbänden die Lage nicht prinzipiell verbessern – sie bietet lediglich einen neuen Rahmen für die Beziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien. Ähnliches ist davon zu erwarten, wenn es auf politischer Ebene in Europa zu einem neuen rechtlichen Rahmen für die Milchvermarktung kommen sollte. Schließlich gilt auch dann immer noch das Gesetz von Angebot und Nachfrage, das ja wie die Naturgesetze von keinem Rat oder Parlament je beschlossen wurde und auch nicht geändert werden kann, weiter. Anders sieht es aus, wenn sich die Erholung als nachhaltig erweisen sollte, denn dann wird man sich leichter über Milchpreise verständigen können. Allerdings befürchten Teile der französischen Molkereiwirtschaft auch Nachteile gegenüber anderen Wettbewerbern in Europa, die nicht an solche Vereinbarungen gebunden sind.
Erhard Richarts
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