Vertragsbeziehungen Milch – besser ohne den Staat

Berlin, 28.03.2024 – Der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisiert das Einmischen in einen freien Markt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will mit der nationalen Umsetzung des Art. 148 der GMO staatliche Eingriffe in Milchlieferbeziehungen gesetzlich verankern. Dies geht aus einem der Presse zugeleiteten Referentenentwurf vor.

Die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Verarbeitern sollen künftig in einem schriftlichen Vertrag erfasst werden müssen, der sowohl den Preis im Voraus als auch die Liefermenge regelt. Molkereien sollen verpflichtet werden, ihren Lieferanten für mindestens 80 % der Menge ein Angebot über einen Preis-Mengen-Bezug gemäß Artikel 148 GMO zu unterbreiten.

Dadurch werden kaum zu realisierende Hoffnungen erweckt. Die Milcherzeuger sollen in erster Linie gegenüber dem Handel gestärkt werden, aber die weltweiten Einflüsse auf das Marktgeschehen werden vernachlässigt. Durch den Art.148 wird sich die Situation der Erzeuger am Milchmarkt nicht positiv und nicht nachhaltig verändern. Der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage. Vorgeschriebene Absicherungsangebote über 80 % der vertraglich festzuhaltenden Milchmenge können in der Konsequenz bei Nutzung von Warenterminbörsen zu einem gleichmachenden Milchpreis für alle Erzeuger führen. Nicht aber zu einem höheren Preis, als die individuelle Leistung eines Molkereiunternehmens es auszuverhandeln vermag.

Rund zwei Drittel der deutschen Milch wird genossenschaftlich erfasst. In den Genossenschaften haben die Besitzer (die Milcherzeuger) die Vertragshoheit. Aus Sicht des MIV gehört die Vertragsverhandlung in die Hände von Erzeugern und Verarbeitern und bedarf keiner gesetzlichen Einmischung.

Ein Vergleich mit dem Ausland ist ebenfalls hilfreich. Unter anderem in Frankreich wurde ähnliches versucht – und es hat nichts gebracht, wie auch wissenschaftliche Analysen des Thünen Instituts belegen. Dort gab es keinerlei signifikante Verbesserungen für die Milcherzeuger, gerade in der Zeit höchster Milchpreise in Deutschland.

Der MIV bemängelt, dass die Regelung zu bürokratischen Hürden führt, obwohl seit Jahrzehnten ein Bürokratieabbau seitens der Politik versprochen wird. Es müssten zahlreiche Vertragsverhandlungen geführt und dokumentiert werden. Ein bürokratischer Wahnsinn. Auch die Milcherzeuger müssten sich umstellen und an den neuen Vorgaben ausrichten.

Mangelnde Transparenz und juristisch vage Formulierungen: Der Referentenentwurf ist sehr vage gehalten und könnte nach Umsetzung zu vermehrten zivilrechtlichen Klagen führen.

Es fehlen klare Leitlinien für die Vertragsverhandlungen zwischen den Milcherzeugern und den Molkereien, um die Situation in der Praxis abzubilden. Der Entwurf lässt zu viele Fragen offen.

Der MIV ist nach wie vor irritiert über das undemokratische Vorgehen des BMEL. Im Sommer 2023 auf der Berliner Milchkonferenz zur Zukunft der Milchviehhaltung stimmte in der Arbeitsgruppe die überwiegende Mehrheit gegen die Anwendung des Paragrafen. Auch auf dem Berliner Milchforum im März 2024 haben sich demokratisch gewählte Erzeugervertreter, die zudem eine deutliche Mehrheit der Milcherzeuger hinter sich vereinen, gegen die Einführung und Umsetzung des Artikels 148 im o. g. Sinne ausgesprochen. Nun soll zügig nach der Zustimmung des Bundesrates der Art. 148 eingeführt werden. Und das, obwohl es auch bei der letzten Agrarministerkonferenz der Bundesländer Ende März ebenfalls keine Mehrheit für den Art.148 gab.

Deswegen fordert der MIV auch das BMEL auf, von diesem Gesetzentwurf abzusehen.

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Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert rund 90 leistungsstarke private, genossenschaftliche und multinationale Unternehmen sowie Förderer der deutschen Milch- und Molkereiwirtschaft. Mit rund 35,6 Milliarden Euro Jahresumsatz ist die Milchindustrie der größte Bereich der deutschen Ernährungsbranche.

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